Antrag: | Bestimmungen zur Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms |
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Antragsteller*in: | Katharina Erbeldinger (KV Potsdam) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.03.2024, 19:05 |
Ä2 zu A2: Bestimmungen zur Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 7 bis 11:
neu §6 (10)
Anträge zum Kommunalwahlprogramm müssen mindestens 4 Wochen vor der Beschlussfassung eingebracht werden. Der Kreisvorstand veröffentlicht 4 Wochen vor der Beschlussfassung einen Entwurf des Kommunalwahlprogramms.Der Entwurf des Kommunalwahlprogramms und der Antrag zur Beschlussfassungmüssen mindestens 4 Wochen vor der Beschlussfassung eingebracht werden.
Änderungsanträge zum Kommunalwahlprogramm müssen mindesten 7 Tage vor der
Von Zeile 7 bis 11:
neu §6 (10) Anträge zum Kommunalwahlprogramm müssen mindestens 4 Wochen vor der Beschlussfassung eingebracht werden. Der Kreisvorstand veröffentlicht 4 Wochen vor der Beschlussfassung einen Entwurf des Kommunalwahlprogramms.Der Entwurf des Kommunalwahlprogramms und der Antrag zur Beschlussfassungmüssen mindestens 4 Wochen vor der Beschlussfassung eingebracht werden.
Änderungsanträge zum Kommunalwahlprogramm müssen mindesten 7 Tage vor der
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