Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung März 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag auf Satzungsänderung |
Antragsteller*in: | Frank Otto |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 07.03.2024, 12:48 |
A2: ÄA Bestimmungen zur Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms
Antragstext
A1 Bestimmungen zur Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die Satzung des Kreisverbands
Potsdam wie folgt zu ändern:
neu §6 (10)
Anträge zum Kommunalwahlprogramm müssen mindestens 4 Wochen vor der
Beschlussfassung eingebracht werden. Der Kreisvorstand veröffentlicht 4 Wochen
vor der Beschlussfassung einen Entwurf des Kommunalwahlprogramms.
Änderungsanträge zum Kommunalwahlprogramm müssen mindesten 7 Tage vor der
Beschlussfassung eingebracht werden. Der Kreisvorstand kann selbst oder
beauftragte Personen nach der Beschlussfassung die redaktionelle Endfassung
erstellen. Inhaltliche Änderungen sind dann nicht mehr möglich.
Begründung
Irritierend ist für mich, das von Wahlprogrammen gesprochen wird. Wir haben aber nur ein Wahlprogramm, das Kommunalwahlprogramm, zu beschließen. Bisher macht die Satzung dazu keine Angaben. Mein Änderungsantrag trägt der Singularität und dem Wunsch nach mehr Zeit für die ehrenamtlich arbeitende Antragskommission Rechnung.
Änderungsanträge
- Ä2 (Katharina Erbeldinger (KV Potsdam), Eingereicht)
Kommentare