Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung November 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5.1. Beschluss über die Einsetzung einer WKK |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 19.11.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.11.2024, 19:41 |
Themenbereich: | Begrüßung und Formalia |
A3: ÄA Vorschlag zur Einsetzung einer Wahlkampfkommission für die Bundestagswahl 2025
Antragstext
Aufgaben der Wahlkampfkommission:
• Auswahl der Zielgruppen und strategische Ausrichtung des Wahlkampfs auf diese
Zielgruppen
• Planung der Aufteilung des Wahlkampfbudgets für die verschiedenen Unterposten
(Plakate, Flyer, Social-Media, Radio,…). Die Höhe des Wahlkampfbudgets wird vom
Vorstand festgelegt.
• Gestaltung und Priorisierung der Wahlkampfformate (Stände, Haustürwahlkampf,
Veranstaltungen, Frühflyern)
• Entwickeln einer Strategie zur Mitgliedermobilisierung
• Aufteilung der Verantwortungen im operativen Geschäft auf Mitglieder außerhalb
der Kommission (Auswahl Give-Aways, Gestaltung Radio- oder Social-Media-Werbung,
Veranstaltungsplanung ...)
Zusammensetzung:
• Direktkandidat*in bzw. eine benannte Vertretung
• 4 Mitglieder des Kreisvorstands (inkl. Schatzi) quotiert
• 3 Basismitglieder
• Wahlkampfmitarbeiter*in (ohne Stimmrecht)
• Kreisgeschäftsführer*in (ohne Stimmrecht)
Die WKK muss insgesamt quotiert sein. Bei der Wahl einer Direktkandidierenden
stehen für die Basismitglieder 1 Frauenplatz und 2 offene Plätze zur Verfügung.
Begründung
Mündlich
Kommentare